Am 29.08.2019 hat Griechenland, nach Sanktionsandrohung durch die Europäische Kommission, das Datenschutzgesetz 4624/2019 verabschiedet. Dieses Gesetz weist starke Einflüsse aus dem deutschen BDSG auf. Diese Einflüsse werden, beispielsweise deutlich in den Regelungen über die besonderen Kategorien personenbezogener Daten und im Beschäftigtendatenschutz. Das griechische Datenschutzgesetz enthält aber auch weitere Abweichungen zu verschiedenen Öffnungsklauseln der DSGVO, die im deutschen BDSG nicht zu finden sind. Dazu gehören z.B. die Einwilligung eines Kindes und die weiteren Anforderungen an das Verfahrensverzeichnis des Verantwortlichen.
Das griechische Datenschutzgesetz gliedert sich in fünf Kapitel:
- Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen
- Kapitel 2 – Aufsichtsbehörde
- Kapitel 3 – Ergänzende Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO
- Kapitel 4 – Umsetzung der Richtlinie (2016/680)
- Kapitel 5 – Schlussbestimmungen
Im Folgenden finden Sie die Ergänzungen und Abweichungen zur DSGVO zu den wichtigsten Themen des unternehmerischen Datenschutzes. Sind Themen nicht verlinkt, gibt es keine abweichenden Bestimmungen im nationalen Datenschutzrecht.
- Spezifische Datenschutz-Gesetze und offizielle Richtlinien in Griechenland
- Materieller und territorialer Anwendungsbereich (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Definitionen nach griechischem Datenschutzrecht
- Rechtsgrundsätze (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung nach griechischem Recht
- Sensible Daten im griechischen Datenschutzrecht
- Informationspflichten zum Datenschutz in Griechenland
- E-Marketing (Neuregelung durch ePrivacy Verordnung bleibt abzuwarten)
- Online-Datenschutz (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Betroffenenrechte nach griechischem Datenschutzrecht
- Auftragsverarbeitung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach griechischem Datenschutzrecht
- Datensicherheit (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenschutzverletzungen (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenschutzbeauftragter nach griechischem Recht
- Zertifizierung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenübermittlung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Aufsichtsbehörden gemäß griechischem Datenschutzrecht
- Sanktionen und Bußgelder unter griechischem Datenschutzrecht
- Datenschutz für Beschäftigte nach griechischem Recht
- Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung gemäß griechischem Datenschutzrecht