Verhängung von Geldbußen
Strafrechtliche Sanktionen (Art. 38 G. 4624/2019)
Für Verstöße gegen die DS-GVO oder die Gesetze zur Umsetzung der DS-GVO sind strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Insbesondere kann jede Handlung bei der autorisierten Datenverarbeitung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren und Geldstrafen von bis zu 300.000 EUR führen.
Verwaltungsrechtliche Sanktionen (Art. 39 G. 4624/2019)
Für Verstöße gegen die DS-GVO oder die Gesetze zur Umsetzung der DS-GVO, werden außerdem Bußgelder vorgesehen von bis zu zehn Millionen Euro (EUR 10.000.000).
Öffentliche Einrichtungen (Art. 39 Abs. 1 G. 4624/2019)
Öffentliche Einrichtungen sind nicht strafbar.