Ausnahme für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu statistischen Zwecken
Die betroffenen Personen können ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) nicht ausüben, wenn die Verarbeitung gemäß dem Gesetz Nr. CLV von 2016 über die amtliche Statistik erfolgt.