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Definitionen im ungarischen Datenschutzrecht

Das Info-Gesetz legt in seinen Auslegungsbestimmungen zusätzliche Definitionen fest, wie z.B. die betroffene Person, identifizierbare natürliche Person, Datenlöschung, Datenvernichtung, Datenübermittlung, Offenlegung etc.
Datenlöschung bedeutet, die Daten so unkenntlich zu machen, dass ihre Wiederherstellung nicht mehr möglich ist.
Datenvernichtung bezeichnet die vollständige physische Vernichtung des Datenträgers, der die Daten enthält.
Datentransfer bedeutet, einem bestimmten Dritten Zugang zu den Daten zu gewähren.
Offenlegung bedeutet, die Daten für jedermann zugänglich zu machen.

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