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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach ungarischem Recht

DSFA Liste für die ungarische Aufsichtsbehörde

Die Listen der Verarbeitungsaktivitäten, bei denen DSFA erforderlich ist, sowie ein kurzer Überblick und Beispiele finden Sie hier und hier.

Die folgenden Beispiele stehen auf der DSFA-Liste:

  • biometrische Daten: Wenn sich die Verarbeitung biometrischer Daten auf eine systematische Überwachung bezieht oder wenn sich die Verarbeitung biometrischer Daten auf besonders schutzbedürftige Personen (insbesondere Kinder, Arbeitnehmer und Geisteskranke) bezieht.
  • genetische Daten: Wenn die Verarbeitung genetischer Daten im Zusammenhang mit sensiblen Daten oder Daten sehr persönlicher Natur erfolgt.
  • Scoring: Zweck der Datenverarbeitung ist es, bestimmte Merkmale der betroffenen Person zu beurteilen, und ihr Ergebnis hat Auswirkungen auf die Qualität der erbrachten und der betroffenen Person zu erbringender Dienstleistung oder deren Erbringung.
  • Kreditwürdigkeit: Zweck der Datenverarbeitung ist es, die Kreditwürdigkeit der betroffenen Person durch eine umfassende oder systematische Auswertung personenbezogener Daten zu beurteilen.
  • Profilerstellung: Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Profilerstellung durch systematische und umfangreiche Bewertung personenbezogener Daten, insbesondere wenn sie auf den Merkmalen der Arbeitsleistung, des Finanzstatus, des Gesundheitszustands, der persönlichen Präferenzen oder Interessen, der Vertrauenswürdigkeit oder des Verhaltens, des Wohnsitzes oder der Bewegung der betroffenen Person beruhen.
  • systematische Überwachung: systematische und umfangreiche Überwachung der betroffenen Personen in öffentlichen Bereichen oder Räumen durch Kamerasysteme, Drohnen oder andere neue Technologien (Wi-Fi-Tracking, Bluetooth-Tracking oder Bodycameras).
    Standortdaten: wenn sich die Verarbeitung von Standortdaten auf eine systematische Überwachung oder Profilerstellung bezieht

Leitfaden der Aufsichtsbehörde

Die links zur CNIL-Software für die Data Privacy Impact Assessment Software (DPIA) der französischen Datenschutzbehörde wurden von der Behörde auf ihrer Homepage veröffentlicht

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