Verarbeitung von Daten bzgl. strafrechtlicher Verurteilungen und Straftaten
Das Info-Gesetz regelt die Datenverarbeitung für die Bereiche Strafverfolgung, nationale Sicherheit und Landesverteidigung.
Art. 5 Abs. 7 des Info-Gesetzes besagt, dass die Verantwortlichen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten in Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten können.