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Betroffenenrechte nach irischem Datenschutzrecht

Recht auf Vergessenwerden für Kinder

Teil 3 Abschnitt 33 des Irish Data Protection Act stärkt das “Recht auf Vergessenheit” nach Art. 17 DSGVO bei Kindern. Das “Recht auf Vergessenwerden” kann nämlich jederzeit und ohne die Einschränkungen nach Art. 17 Abs. 1 lit a-f DSGVO ausgeübt werden. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten für die in Art. 17 Abs. 3 DSGVO genannten Zwecke erforderlich ist, wie z. B. zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder aus Gründen des öffentlichen Interesses usw.

Widerspruchsrecht gegen Direktmarketing

Für die Zwecke der Anwendung des Widerspruchsrechts (Art. 21 DSGVO) im Rahmen von Direktwerbung, enthält das irische Recht eine Ausnahme.

In Anbetracht der Bedeutung der Wahlaktivitäten für das demokratische Regierungssystem beschränken diese Abschnitte das Recht der betroffenen Personen, Einwände gegen Direktwerbung zu erheben, die im Rahmen der Wahlaktivitäten im Staat von politischen Parteien oder Kandidaten für das Wahlamt bzw. von der Referendumskommission in Ausübung ihrer Aufgaben durchgeführt wird (Teil 3 Abschnitt 59 des Irish Data Protection Act).

Öffentliches Interesse

Gemäß Art. 23 des DSGVO beschränkt Teil 3 Abschnitt 60 des Irish Data Protection Act, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist, die Pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Rechte der betroffenen Personen in bestimmten Fällen zum Zwecke der Wahrung wichtiger Ziele von allgemeinem Interesse.

Archivierung im öffentlichen Interesse, wissenschaftliche oder historische Forschung und statistische Zwecke

In Bezug auf Art. 89 DSGVO sieht Teil 3 Abschnitt 61 des Irish Data Protection Act Beschränkungen für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person vor, wenn die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken erfolgt.

Indirekte Ausübung von Rechten und Überprüfung durch die Kommission

Wenn die Ausübung eines Rechts der betroffenen Person gemäß Abschnitt 94 des irischen Datenschutzgesetzes eingeschränkt ist, kann die betroffene Person die Datenschutzkommission auffordern, eine Überprüfung oder Überprüfung durchzuführen und die betroffene Person zu informieren (Teil 5 Abschnitt 94 des irischen Datenschutzgesetzes).

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