Mitteilung des Datenschutzbeauftragten an die Behörden
Gemäß Teil 3 Abschnitt 34 des Irish Data Protection Act kann der Minister weitere Vorschriften erlassen, die die Benennung von DSBs vorschreiben. Solche Regelungen sind noch nicht verfügbar.
Eine Zusammenfassung der Benachrichtigungsinformationen finden Sie hier: https://www.dataprotection.ie/docs/appointing-a-Data-Protection-Officer/1717.htm
Benachrichtigungsformular: https://www.dataprotection.ie/docs/DPO-Notification-Form/m/1723.htm