Teil 5 Abschnitt 77 des Irish Data Protection Act enthält eine detailliertere Liste bestimmter Sicherheitsmaßnahmen, die für die automatisierte Verarbeitung erforderlich sind. Dazu gehören Risikobewertungen, die Verweigerung des unbefugten Zugangs zu den Verarbeitungsgeräten, die Sicherstellung, dass die im automatisierten Verarbeitungssystem gespeicherten personenbezogenen Daten nicht durch Systemfehler beschädigt werden können und einer Vielzahl anderer Maßnahmen zum Schutz der Datensicherheit.