Teil 3 Abschnitt 30 des Irish Data Protection Act hält bußgeldbewehrt Sanktionen für den Fall bereit, wenn Unternehmen oder Körperschaften die personenbezogenen Daten eines Kindes für Zwecke des Direktmarketings, des Profiling oder des Micro-Targeting verarbeiten.
Näheres zum Widerspruchsrecht im Rahmen des Direktmarketings nach Art. 21 Abs. 3 DSGVO, enthält § 12 “Rechte der betroffenen Personen”.