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Datenschutzbeauftragter nach italienischem Recht

Justizbehörden

Die Bestimmungen der DSGVO, welche die Benennung von DSB regeln, gelten auch für die Verarbeitung von Daten durch die Justizbehörden in Ausübung ihrer Aufgaben (Artikel 2-sexiesdecies des italienischen Datenschutzgesetzes).

Mitteilung des Datenschutzbeauftragten an die italienischen Aufsichtsbehörden

Die Mitteilung an die Aufsichtsbehörde kann erfolgen über: https://servizi.gpdp.it/comunicazione-rpd/.

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