Justizbehörden
Die Bestimmungen der DSGVO, welche die Benennung von DSB regeln, gelten auch für die Verarbeitung von Daten durch die Justizbehörden in Ausübung ihrer Aufgaben (Artikel 2-sexiesdecies des italienischen Datenschutzgesetzes).
Mitteilung des Datenschutzbeauftragten an die italienischen Aufsichtsbehörden
Die Mitteilung an die Aufsichtsbehörde kann erfolgen über: https://servizi.gpdp.it/comunicazione-rpd/.