Suche

Definitionen im italienischen Datenschutzrecht

Artikel 121 des italienischen Datenschutzgesetzes enthält die Definitionen für die elektronischen Kommunikationsdienste, wie elektronische Kommunikation, Anruf, elektronische Kommunikationsnetze, öffentliche Kommunikationsnetze, elektronische Kommunikationsdienste, Auftragnehmer, Nutzer usw.

Kontaktieren Sie uns!

Sichern Sie sich das Wissen unserer Experten!

Abonnieren Sie unseren Newsletter: