Gesetzgebung
Das bestehende italienische Datenschutzgesetz (il Codice in materia di protezione dei dati personali) wurde aufgrund der Änderungen durch die DSGVO geändert. Dementsprechend wurde die Gesetzesverordnung im Mai 2018 veröffentlicht (Decreto legislativo 30 giugno 2003, n.196 recante il “Codice in materia di protezione dei dati personali”).
- Der Text des Gesetzes in italienischer Sprache ist hier verfügbar: https://www.garanteprivacy.it/documents/10160/0/Codice+in+materia+di+protezione+dei+dei+dati+personali+%28Testo+coordinato%29
- Die Richtlinien der Aufsichtsbehörde (Garante per la Protezione dei Dati Personali, “Garante”) sind unter https://www.garanteprivacy.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/1772725 (Italienisch) und unter https://www.garanteprivacy.it/en/web/guest/home_de/main-decisions (Englisch) verfügbar.
Richtlinien der Aufsichtsbehörde
Die Richtlinien und Entscheidungen der Garante, die vor Inkrafttreten der DSGVO erlassen wurden, sind weiterhin gültig. Diese Tatsache kann zu einer Rechtsunsicherheit für die geänderten Bestimmungen führen.