Meldung von Datenschutzgesetz-Verstößen an die niederländische Aufsichtsbehörde
Meldepflichtige Datenschutzverletzungen, wie in der DSGVO beschrieben, können online auf folgender Webseite gemeldet werden:
https://datalekken.autoriteitpersoonsgegevens.nl/melding/aanmaken?1.
Im Falle eines Datenschutzvorfalles können die Rechte Betroffener eingeschränkt sein. Siehe hierzu mehr in Abschnitt 11 „Rechte Betroffener“.
Ausnahmen für Finanzunternehmen
Artikel 42 UAVG befreit Finanzunternehmen im Sinne des Finanzaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht) von der Verpflichtung, die betroffenen Personen den Datenschutzvorfall gemäß Art. 34 DSGVO zu melden. Stattdessen gelten die Bestimmungen branchenspezifischer Gesetze.