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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach niederländischem Recht

Das UAVG verfügt über keine weiteren Regelungen zu Datenschutzfolgenabschätzungen.

Die Autoriteit Persoonsgegevens bietet jedoch weitere Informationen zur Risikobewertung und zum Verfahren der Folgenabschätzung für den Datenschutz (auf Niederländisch) unter

https://www.autoriteitpersoonsgegevens.nl/nl/zelf-doen/Data protection-impact-assessment-dpia#wat-zijn-de-criteria-van-de-ap-voor-een-verplichte-dpia-6667

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