In Artikel 44(8) Datenschutzgesetz wird die Website eines Datenschutzverantwortlichen oder Verarbeiters als Beispiel dafür genannt, wo ein Datenschutzverantwortlicher oder ein Verarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten veröffentlichen soll.
Richtlinien der slowakischen Aufsichtsbehörde
Die slowakische Datenschutzbehörde hat eine Vorlage für die Erfüllung der Informationsanforderungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiter-Daten (auf Slowakisch) veröffentlicht, verfügbar unter:
https://dataprotection.gov.sk/uoou/sk/content/vzor-informacnej-povinnosti-pre-zamestnanca.