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Zertifizierung unter slowakischem Datenschutzrecht

Datenschutzverantwortliche und Verarbeiter können zertifiziert werden, damit sie nachweisen können, dass geeignete Garantien bestehen und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Das Zertifikat kann von der Zertifizierungsstelle mit einer Akkreditierung der slowakischen Datenschutzbehörde oder von der slowakischen Datenschutzbehörde selbst ausgestellt werden (Artikel 86(1) Datenschutzgesetz). Gemäß Artikel 86(4) Datenschutzgesetz ist das Zertifikat eine öffentliche Urkunde.

Antrag auf Zertifizierung

Der von der slowakischen Datenschutzbehörde gestellte Antrag auf ein Zertifikat umfasst beispielsweise den Gegenstand des Zertifikats, die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, Kategorien von Personen und personenbezogene Daten usw. (Artikel 86(6) Datenschutzgesetz). Das Unternehmen soll verschiedene Arten von Dokumenten beifügen, darunter technische Unterlagen, das Ergebnis eines Audits zum Schutz personenbezogener Daten, das nicht älter als 6 Monate ist, usw. (Artikel 86(7) Datenschutzgesetz).

Erneuerung der Zertifizierung

Erfüllt ein Datenschutzverantwortlicher oder Verarbeiter mit einem gültigen Zertifikat die Zertifizierungsanforderungen, so erneuert die slowakische Datenschutzbehörde das Zertifikat auf Antrag des Unternehmens um weitere drei Jahre (Artikel 86(16) Datenschutzgesetz).

Aufrechterhaltung der Zertifizierung

Datenschutzverantwortliche und Verarbeiter mit einem gültigen Zertifikat sind verschiedenen Verpflichtungen unterworfen. So müssen sie beispielsweise alle Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung und Zertifizierungskriterien erfüllen, die slowakische Datenschutzbehörde über jede Art von Änderungen bzgl. des Zertifikats informieren, es der slowakischen Datenschutzbehörde ermöglichen, die Einhaltung der Vorschriften des Unternehmens zu überwachen, und jegliche relevanten Dokumente archivieren (Artikel 86(18) Datenschutzgesetz).

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