Urteile zu DSGVO und Datenschutzrecht
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Deutsche Gerichte und der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällen regelmäßig wichtige Urteile zu Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationalem Datenschutzrecht. Wir analysieren diese Rechtsprechung zum Datenschutz und zeigen auf, was die Urteile für die Praxis im Unternehmen bedeuten.
EuGH-Urteil zum Schadensersatz nach Hacker-Angriff
Der EuGH urteilt dazu, unter welchen Bedingungen von einem Datenschutzverstoß oder Hackerangriff Betroffene einen Schadensersatz geltend machen können.
Kann eine mündliche Übermittlung eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO sein?
Der EuGH urteilt zum Begriff der Verarbeitung und den Zielen der DSGVO.
Entschuldigung als Ersatz eines immateriellen Schadens
Der EuGH urteilt darüber, ob eine Entschuldigung unter bestimmten Voraussetzungen als Schadensersatz im Sinne der DSGVO ausreicht.
Darf Betriebsrat bei Einführung von KI mitreden?
Das Arbeitsgericht Hamburg urteilt, ob das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung von Richtlinien zur KI-Nutzung greift.
Data Mining trotz Urheberrecht?
Das LG Hamburg urteilt zur Zulässigkeit von Data Mining für KI-Training bei urheberrechtlich geschützten Inhalten – und macht eine sehr spezifische Aussage.
Kunsturhebergesetz bleibt auch unter der DSGVO anwendbar
Im KunstUrhG finden sich Ausnahmen für die fotojournalistische Abbildung von Personen – aber gelten diese auch unter der DSGVO?
Kündigung wegen weitergeleiteter E-Mails
Das OLG München bestätigt die fristlose Kündigung eines Vorstandsmitgliedes, das sich E-Mails mit sensiblen personenbezogenen Daten an sein privates E-Mail-Postfach weiterleitete.
Haften Verantwortliche für Fehlerverhalten von Auftragsverarbeitern?
Das OLG Dresden fordert von Verantwortlichen die Kontrollpflichten bei der Auftragsverarbeitung sehr genau zu nehmen.
EuGH stärkt Recht auf kostenlose Kopie der Patientenakte
Dürfen Ärzte und medizinische Einrichtungen eine Gebühr für die Einsicht in Patientenakten verlangen? Der EuGH schafft Klarheit und stärkt Patientenrechte.
Ist Art. 9 Abs. 2 DSGVO eine eigene Rechtsgrundlage?
In welchem Verhältnis stehen Art. 6 Abs. 1 DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO – und reicht es letzteren zu erfüllen, um besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten zu dürfen?